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   VGH Bayern, 15.10.2018 - 7 CE 18.10050, 7 CE 18.10051, 7 CE 18.10052   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35352
VGH Bayern, 15.10.2018 - 7 CE 18.10050, 7 CE 18.10051, 7 CE 18.10052 (https://dejure.org/2018,35352)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2018 - 7 CE 18.10050, 7 CE 18.10051, 7 CE 18.10052 (https://dejure.org/2018,35352)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2018 - 7 CE 18.10050, 7 CE 18.10051, 7 CE 18.10052 (https://dejure.org/2018,35352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    BayHZV § 50; VwGO § 123
    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im ersten Fachsemester; Glaubhaftmachung weiterer zur Verfügung stehender Studienplätze über die vergebenen hinaus

  • rewis.io

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayHZV § 50; VwGO § 123
    ...-Universität M.; Zahnmedizin; Wintersemester 2017/2018; Curriculareigenanteil; Curricularnormwert; Universität; Wintersemester; Zulassung; Studium; Fachsemester; Studiengang; Studienplatz

  • rechtsportal.de

    BayHZV § 50
    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im ersten Fachsemester; Glaubhaftmachung weiterer zur Verfügung stehender Studienplätze über die vergebenen hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 7 CE 18.10050
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass der Curriculareigenanteil nicht als überhöht zu beanstanden ist, wenn er in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten den für den Studiengang maßgeblichen Curricularnormwert nicht übersteigt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.09.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17; B.v. 21.07.2017 - 7 CE 17.10096 u.a. - juris Rn. 8; B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).

    Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei Vorgabe eines Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung nicht (mehr) an (in stRspr vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 19).

    Sie entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihr zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (in stRspr vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28 9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20 m.w.N.) Solange sie den Curricularnormwert in der Summe - wie hier - nicht überschreitet, ist ihre Aufteilung des Curricularnormwerts auf die an der Ausbildung der Studenten beteiligten Lehreinheiten vom Gericht nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 7 CE 18.10050
    Entsprechendes ergebe sich auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1987 - 7 C 10.86 - (NVwZ 1989, 360).

    Die vom Bevollmächtigten in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1987 - 7 C 10.86 - (NVwZ 1989, 360) verhält sich zur Frage, welchen Anforderungen die Festsetzung des kapazitätsbestimmenden Eigenanteils genügen muss, nicht.

  • VGH Bayern, 29.07.2010 - 7 CE 10.10211

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund des für

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 7 CE 18.10050
    Die Universität hat die (zumindest) bereits im Vorjahr bestehende Erhöhung des Curriculareigenanteils im Schreiben vom 28. Mai 2018 plausibel damit erklärt, dass sich aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juli 2010 - 7 CE 10.10211 u.a. - (juris) der Anteil des Dienstleistungsexports der Vorklinik Humanmedizin für den Studiengang Zahnmedizin auf 0, 7939 verringert und sich damit der Curriculareigenanteil entsprechend erhöht habe.
  • VGH Bayern, 21.07.2017 - 7 CE 17.10096

    Curricularnormwert beim Studiengang der Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 7 CE 18.10050
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass der Curriculareigenanteil nicht als überhöht zu beanstanden ist, wenn er in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten den für den Studiengang maßgeblichen Curricularnormwert nicht übersteigt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.09.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17; B.v. 21.07.2017 - 7 CE 17.10096 u.a. - juris Rn. 8; B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zielvereinbarung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 7 CE 18.10050
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass der Curriculareigenanteil nicht als überhöht zu beanstanden ist, wenn er in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten den für den Studiengang maßgeblichen Curricularnormwert nicht übersteigt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.09.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17; B.v. 21.07.2017 - 7 CE 17.10096 u.a. - juris Rn. 8; B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).
  • VG München, 21.03.2024 - M 3 E Z 23.10023

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Zahnmedizin, LMU,

    Die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v.15.10.2018 - 7 CE 18.10050 u.a. - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 7 CE 19.10085 - BeckOnline Rn. 18).
  • VG München, 05.10.2023 - M 3 E Z 23.10004

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Zahnmedizin, LMU,

    Die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v.15.10.2018 - 7 CE 18.10050 u.a. - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 7 CE 19.10085 - BeckOnline Rn. 18).
  • VG München, 17.03.2022 - M 3 E Z 21.10094

    Bestimmung der Aufnahmekapazität im Studiengang Zahnmedizin

    Die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten sei vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten werde (BayVGH, B.v.15.10.2018 - 7 CE 18.10050 u.a. - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG München, 10.08.2022 - M 3 E Z 22.10001

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Zahnmedizin, LMU,

    Die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten sei vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten werde (BayVGH, B.v.15.10.2018 - 7 CE 18.10050 u.a. - juris Rn. 8 m.w.N.).
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